Von einer personenbedingten Kündigung spricht
man, wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis
beendet, weil der Arbeitnehmer bestimmte
persönliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Häufige Gründe sind zum Beispiel lang
andauernde Krankheit, eine fehlende
Arbeitserlaubnis oder der Verlust oder Mangel an
notwendigen beruflichen Fähigkeiten oder
Weiterbildungen.
Doch auch wenn Ihr Arbeitgeber sich auf solche Gründe beruft, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kündigung rechtmäßig ist. In Deutschland gelten im Arbeitsrecht strenge Voraussetzungen für eine wirksame personenbedingte Kündigung. Arbeitgeber müssen unter anderem prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder mildere Mittel – etwa eine Versetzung – infrage kommen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen müssen gleich mehrere rechtliche Kriterien erfüllt sein: eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen sowie eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Fehlt einer dieser Punkte, kann es sinnvoll sein, die Kündigung anzufechten.
Hinzu kommt: Als Arbeitnehmer haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Dabei verschafft Ihnen die schnelle Einschätzung von iust.ai einen klaren Vorteil: Sie verstehen Ihre Situation besser und sind optimal auf ein Gespräch mit Anwälten oder Beratern vorbereitet.
Doch auch wenn Ihr Arbeitgeber sich auf solche Gründe beruft, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kündigung rechtmäßig ist. In Deutschland gelten im Arbeitsrecht strenge Voraussetzungen für eine wirksame personenbedingte Kündigung. Arbeitgeber müssen unter anderem prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist oder mildere Mittel – etwa eine Versetzung – infrage kommen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen müssen gleich mehrere rechtliche Kriterien erfüllt sein: eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen sowie eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers. Fehlt einer dieser Punkte, kann es sinnvoll sein, die Kündigung anzufechten.
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