Bei einer Anzeige wegen Sachbeschädigung geht
es um den Vorwurf, fremdes Eigentum vorsätzlich
beschädigt oder zerstört zu haben. Darunter fallen
beispielsweise zerkratzte Autos, beschädigte
Türen, Graffiti oder mutwillig zerstörte
Gegenstände.
Entscheidend ist, ob tatsächlich eine mehr als nur geringfügige und nicht bloß vorübergehende Beeinträchtigung vorliegt. Nur wer mit Vorsatz handelt, macht sich strafbar. Fahrlässige Beschädigungen führen in der Regel nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung, können aber zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Nach Eingang einer Anzeige prüft die Polizei oder Staatsanwaltschaft den Anfangsverdacht. Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung erhalten, tauchen schnell Fragen auf: Muss ich erscheinen? Sollte ich etwas sagen? Welche Beweise zählen? Drohen Geldstrafen oder ein Eintrag ins Führungszeugnis (D) oder Strafregisterauszug (CH)
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