Im deutschen Vertragsrecht gibt es keine
gesetzlich festgelegten „7 Regeln“. Stattdessen
beruht es auf grundlegenden Prinzipien des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zur besseren
Orientierung lassen sich diese jedoch in sieben
Grundregeln zusammenfassen, die den
Vertragsschluss, die Wirksamkeit und die Bindung
von Verträgen betreffen:
- Regel 1: Angebot und Annahme – Ein
Vertrag kommt zustande, wenn ein
Angebot abgegeben und wirksam
angenommen wird.
- Regel 2: Geschäftsfähigkeit – Die
Vertragsparteien müssen geschäftsfähig
sein oder wirksam vertreten werden.
- Regel 3: Einigkeit über wesentliche
Vertragsinhalte – Über die
wesentlichen Bestandteile des Vertrags
muss Einigkeit bestehen.
- Regel 4: Keine Gesetzes- oder
Sittenwidrigkeit – Der Vertragsinhalt
darf nicht gegen geltendes Recht oder
die guten Sitten verstoßen.
- Regel 5: Formfreiheit – Verträge sind
grundsätzlich formfrei, sofern das
Gesetz keine besondere Form
vorschreibt.
- Regel 6: Vertragstreue – Wirksam
geschlossene Verträge sind einzuhalten
(„pacta sunt servanda“).
- Regel 7: Transparenz und Fairness –
Besonders bei AGB müssen
Vertragsklauseln klar, verständlich und
fair formuliert sein.
Diese Grundsätze gelten im deutschen Zivilrecht
und werden durch spezielle Vorschriften, etwa im
AGB-Recht oder durch europäische Regelungen,
ergänzt.